Über mich

Entstehung

2007 eröffnete ich die Fahrschule in den Räumen der ehemaligen Fahrschule Huber, bei der ich zuvor mehrere Jahre als angestellter Fahrlehrer tätig war.

English

We are able to give lessons in English, too! Just contact us for further information.

Preisauskunft

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot und erläutere es Ihnen natürlich auch

LKW & Traktor

Als einzige Fahrschule in näherer Umgebung bieten wir auch die Ausbildung in den Traktor- und LKW-Klassen T, C und CE an

Fuhrpark

Unser Fuhrpark umfasst unter anderem eine BMW GS1200, einen Audi A3 und einen Mercedes Benz Arctros

Räumlichkeiten

In unseren ruhigen Räumlichkeiten erfolgt die theoretische Ausbildung mit Hilfe moderner Medien, entsprechend gesetzlicher Vorgaben

Fahrzeuge

Wir verfügen für die meisten Führerscheinklassen in denen wir ausbilden, über ein eigenes Ausbildungsfahrzeug. Alle unsere Fahrzeuge sind technisch einwandfrei und anfängerfreundlich.

Schon begeistert von einem Fahrzeug?Kontakt aufnehmen

Führerscheine

Hier können Sie sich darüber informieren, in welchen Führerscheinklassen wir ausbilden. Für Informationen über die vollständigen Geltungsbereiche der einzelnen Führerscheinklassen empfehlen wir die Website des BMVI oder ein persönliches Gespräch mit uns.

Führerscheinklasse A

Motorräder ohne Einschränkung

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Führerscheinklasse A1

Motorräder bis 15 PS

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Führerscheinklasse A2

Motorräder bis 48 PS

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse AM

Motorroller, Quads und Trikes bis 45 km/h

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Führerscheinklasse B

Autoführerschein

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Führerscheinklasse B17

FS für begleitetes Fahren

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • Berechtigt bis zu einem Alter von 18 Jahren nur zum Fahren in Begleitung mit einer geeigneten (eingetragenen) Person.

Führerscheinklasse BE

Kfz mit großen Anhängern

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse C

Lkw ohne/mit kleinen Anhängern

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Führerscheinklasse CE

Lkw mit großen Anhängern

×
Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Führerscheinklasse L

Langsame landw. Fahrzeuge

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Führerscheinklasse Mofa

Kleinkrafträder bis 25 km/h

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Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er:

  • Ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat.
  • Mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Führerscheinklasse T

Schnellere landw. Nutzfahrzeuge

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Diese Führerscheinklasse beinhaltet:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
0179/7677854
luki@fahrschule-schuster.eu
Martinsweg 13, 82211 Herrsching am Ammersee
Anmeldung: Di, Do 18:00-19:00 | Theorie-Grundstoff: Di, Do 19:00-20:30

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